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Leistung im Detail

Totalschaden

Wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, zählt jede Zahl: Wir ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert und ordnen ein, welcher Weg für Sie der bessere ist.

Das ist enthalten

  • Wiederbeschaffungswert nachvollziehbar ermittelt
  • Restwert über seriöse Angebote belegt
  • Einordnung zur 130 %-Regel für Ihre Entscheidung

So läuft es ab

  1. 01

    Anliegen schildern

    Sie schildern kurz Ihre Situation und senden vorhandene Unterlagen.

  2. 02

    Fahrzeug prüfen

    Wir begutachten und dokumentieren das Fahrzeug nachvollziehbar.

  3. 03

    Ergebnis erhalten

    Sie erhalten die Auswertung und wir besprechen die nächsten Schritte.

Häufige Fragen

Was ist die 130 %-Regel?

Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen – unter bestimmten Voraussetzungen.

Wer bestimmt den Restwert meines Fahrzeugs?

Der Sachverständige im Gutachten – auf Basis lokalem Markt. Versicherungs-Angebote sind oft zu niedrig.

Kann ich nach Totalschaden Nutzungsausfall bekommen?

Ja – für den Zeitraum bis zur fiktiven Wiederbeschaffung (ca. 14 Tage).

Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden?

Wirtschaftlich: Reparatur teurer als Wiederbeschaffung. Technisch: Reparatur gar nicht mehr fachgerecht möglich.

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