Leistung im Detail
Totalschaden
Wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, zählt jede Zahl: Wir ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert und ordnen ein, welcher Weg für Sie der bessere ist.
Das ist enthalten
- Wiederbeschaffungswert nachvollziehbar ermittelt
- Restwert über seriöse Angebote belegt
- Einordnung zur 130 %-Regel für Ihre Entscheidung
So läuft es ab
- 01
Anliegen schildern
Sie schildern kurz Ihre Situation und senden vorhandene Unterlagen.
- 02
Fahrzeug prüfen
Wir begutachten und dokumentieren das Fahrzeug nachvollziehbar.
- 03
Ergebnis erhalten
Sie erhalten die Auswertung und wir besprechen die nächsten Schritte.
Häufige Fragen
Was ist die 130 %-Regel?
Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen – unter bestimmten Voraussetzungen.
Wer bestimmt den Restwert meines Fahrzeugs?
Der Sachverständige im Gutachten – auf Basis lokalem Markt. Versicherungs-Angebote sind oft zu niedrig.
Kann ich nach Totalschaden Nutzungsausfall bekommen?
Ja – für den Zeitraum bis zur fiktiven Wiederbeschaffung (ca. 14 Tage).
Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden?
Wirtschaftlich: Reparatur teurer als Wiederbeschaffung. Technisch: Reparatur gar nicht mehr fachgerecht möglich.

